1. Ziel der Prüfung
Nach Abschluss des Lehrganges sollten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen :
- Wellness-Massagen und Wellness-Entspannungsübungen durchführen können
- Grundkenntnisse in Anatomie und Physiologie des muskuloskelettalen Systems und der Haut besitzen
- Möglichkeiten und Grenzen ihrer Tätigkeit einschätzen können
- hygienisches Arbeiten in der Praxis beherrschen
- über eine selbstständige Tätigkeit und deren Vorzüge und Risiken informiert sein
Mit dem bestehen der Prüfung sollen die Teilnehmer/ innen des Lehrganges nachweisen, dass sie sicher in der Lage sind Wellnessmassagen und Entspannungsübungen im Wellnessbereich anzubieten, durchzuführen und das Gelernte effizient umzusetzen.
2. Anmeldung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- die Voraussetzungen zur Teilnahme am Lehrgang Wellnessmassagen und Entspannung im Wellnessbereich s.o. erfüllt,
- mindestens 25 Jahre alt ist,
- ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen kann,
- ein Abschlusszeugnis von Schule oder Berufsausbildung besitzt,
- die gesamte Lehrgangsgebühr entrichtet hat,
- an wenigstens sechs Massage-Kursen des Lehrganges „Wellnessmassagen und Entspannung im Wellnessbereich“ s.o. und an einem Kurs „Entspannungsübungen im Wellnessbereich“ teilgenommen hat und die Zertifikate der Seminare vorlegen kann. Anerkannt werden auch Zertifikate aus dem Jahr 2008.Fehlzeiten dürfen 10% der gesamten Lehrgangsstunden nicht überschreiten.
- der sich zur Prüfung angemeldet und die Prüfungsgebühr von …….Euro entrichtet hat.
3. Ablauf der Prüfung
- Die schriftliche Prüfung besteht aus 20 Multiple-Choice Fragen, die in 40 Minuten mit 15 Fragen richtig beantwortet werden müssen.
- Die mündliche Prüfung findet in der Gruppe statt. Bei der Prüfung muss jeder Prüfling mindestens drei richtige Antworten geben. Das Gespräch wird von einem Prüfungsteam geleitet, das sich aus de Lehrgangsdozenten und evtl. einem Beisitzer zusammensetzt.
- Die praktische Prüfung findet in den Unterrichtseinheiten s.o. statt und ist mit der Aushändigung des Zertifikates am Unterrichtsende für diese Einheit erfolgt.
4. Bewertung der Prüfung
- Die schriftliche Prüfung wird von dem Prüfungsteam überprüft und ausgewertet.
- Die mündliche Prüfung wird vom Prüfungsteam ausgewertet und anerkannt.
5. Wiederholung der Prüfung
Die Wiederholung der Prüfung ist im nächsten Semester möglich, dabei ist erneut eine Anmeldung und die Entrichtung der Prüfungsgebühr erforderlich.
6. Prüfungszeugnis
Nach dem bestehen der Prüfung erhält jeder Teilnehmer ein Teilnahmezeugnis, welches die Aufzählung der einzelnen besuchten Seminare, sowie die Abschlussprüfung beinhaltet.
7. Prüfungsort
Räume der VHS Passau. Ortsangaben im Programmheft ersichtlich.
8. Inkrafttreten
Diese Prüfungsordnung tritt am 01.01. 2009 in Kraft.
9. Ausschluss von der Prüfung
Von der Prüfung sind Teilnehmer ausgeschlossen, die die Kriterien unter Absatz 2, a-g nicht erfüllt haben, oder während der Prüfung den Ablauf durch ungebührliches Verhalten erheblich stören, bzw. unterbrechen.