Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Ausbildungslehrgang Gesundheitsberater für Naturheilverfahren

 

1.  Ziel der Prüfung

Die Prüfung zum Gesundheitsberater für Naturheilverfahren bildet den Abschluss des Ausbildungslehrgangs, der einer Qualifizierung auf der Basis der Ausbildungsserie „Gesundheitsberater für Naturheilverfahren“ an der VHS-Passau, die durch die Dozenten Dr. med. Harald Bähr und  Sabine Bähr, Krankenschwester und  Heilpraktikerin unterrichtet werden.

Nach Abschluss des Lehrganges sollten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen:

  • Grundkenntnisse in Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers haben
  • Grundwissen über Erkrankungen des menschlichen Körpers und Behandlungsmöglichkeiten haben.
  • Menschen Beratung zur Gesundheitsvorsorge und Lebenspflege geben können
  • Möglichkeiten und Grenzen ihrer Tätigkeit einschätzen können.
  • Hygienemaßnahmen im Alltags- und Berufsleben beherrschen.
  • über eine selbstständige Tätigkeit und deren Vorzüge und Risiken informiert sein
Mit dem Bestehen der Prüfung sollen die Teilnehmer/ innen des Lehrganges  nachweisen, dass sie sicher   in der Lage sind Menschen in der Gesundheitvorsorge zu beraten, auch in der Anwendung naturheilkundlicher Verfahren,  Fortbildungen auf dem Gebiet Gesundheit und Gesunderhaltung anzubieten, durchzuführen und das Gelernte effizient umzusetzen.

2. Anmeldung zur Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer

  1. die Voraussetzungen zur Teilnahme am Lehrgang „Gesundheitsberberater für Naturheilverfahren“ s.o. erfüllt,
  2. mindestens 20 Jahre alt ist,
  3. ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen kann,
  4. ein Abschlusszeugnis von der Schule oder eine Berufsausbildung besitzt,
  5. die gesamte Lehrgangsgebühr entrichtet hat,
  6. an wenigstens 16 der 24 Blockthemen medizinische Grundlagen und wenigsten 8 der 12 Blockthemen naturtherapeutische Methoden  des Lehrganges „Gesundheitsberater für Naturheilverfahren“, sowie dem Prüfungskurs teilgenommen hat,
  7. sich zur Prüfung angemeldet und die Prüfungsgebühr voll entrichtet hat.

3. Ablauf der Prüfung

  • Die schriftliche Prüfung besteht aus 60 Multiple-Choice Fragen, die in 60 Minuten mit 50  Fragen richtig beantwortet werden müssen.
  • Die mündliche Prüfung findet in der Gruppe statt.  Bei der Prüfung muss jeder Prüfling mindestens drei richtige Antworten geben. Das Gespräch wird von einem Prüfungsteam geleitet, das sich aus Lehrgangsdozenten und evtl. einem Beisitzer zusammensetzt.

4. Bewertung der Prüfung

  • Die schriftliche Prüfung wird von dem Prüfungsteam überprüft und ausgewertet.
  • Die mündliche Prüfung wird vom Prüfungsteam ausgewertet und anerkannt.

5. Wiederholung der Prüfung

Die Wiederholung der Prüfung ist im nächsten Ausbildungszyklus möglich, dabei ist erneut eine Anmeldung und die Entrichtung der Prüfungsgebühr erforderlich.

6. Prüfungszeugnis

Nach dem bestehen der Prüfung erhält jeder Teilnehmer ein Teilnahmezeugnis, sowie ein Abschlusszertifikat über die Gesamtfortbildung.

7. Prüfungsort

Räume der VHS Passau oder Naturheilpraxis Sabine Bähr, Ortsangaben im Programmheft ersichtlich oder können im Internet abgerufen werden.

8. Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt am 01.05.2013 in Kraft.

9. Ausschluss von der Prüfung

Von der Prüfung sind Teilnehmer ausgeschlossen, die die Kriterien  unter Absatz 2, a-g nicht erfüllt haben, oder  während der Prüfung den Ablauf durch ungebührliches Verhalten erheblich stören, bzw. unterbrechen.